
Auf Rollstuhlfahrer eingestochen
Von Jürgen Krämer
MELLE.
Diese Nachricht hat Bestürzung weit über die Grenzen Wellingholzhausens ausgelöst: Ein Mann hat in einem Wohnheim an der Küingdorfer Straße versucht, einen Rollstuhlfahrer umzubringen. Das Opfer überstand die Messerattacke mit schwersten Verletzungen. Es befindet sich inzwischen außer Lebensgefahr.
Wie der Pressesprecher der Polizeiinspektion Osnabrück, Jens Jantos, am Samstagabend mitteilte, spielte sich der Vorfall am Freitagabend ab. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der 52-jährige Rollstuhlfahrer Besuch von drei Männern im Alter von 29, 30 und 42 Jahren aus Melle und Salzgitter. Gegen 21.30 Uhr kam es dann offenbar zu Streitigkeiten, in deren Verlauf einer der Besucher mit einem Messer auf den Rollstuhlfahrer einstach. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück schließt nicht aus, dass die Männer zuvor Alkohol getrunken haben. Auslöser der Messerattacke sei möglicherweise ein Streit um eine ausgeliehene und nicht zurückgegebene DVD.Der lebensgefährlich verletzte Mann konnte noch selbst über den Notruf den Rettungsdienst verständigen. Er wurde in eine im Großraum Osnabrück gelegene Spezialklinik gebracht, wo er umgehend notoperiert wurde. Mittlerweile befindet sich der 52-Jährige außer Lebensgefahr. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalles rückten mehrere Funkstreifenbesatzungen zu dem Wohnheim für Asylbewerber und sozial Schwache in Wellingholzhausen aus. Noch in der Nacht zum Samstag gelang es den Ermittlern, die drei mutmaßlichen Täter festzunehmen. „Bei dem dringend Tatverdächtigen handelt es sich um einen 30-jährigen Mann aus Salzgitter“, berichtete Jantos. Er habe die mutmaßliche Tatwaffe bei sich geführt, die unverzüglich sichergestellt worden sei. Die Festgenommenen bestreiten nach Darstellung des Pressesprechers, die Tat begangen zu haben. Unterdessen richtete die Polizeiinspektion Osnabrück eine zehnköpfige Mordkommission ein, die die weiteren Ermittlungen aufnahm. Der 30-Jährige wurde am Samstagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Osnabrück einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
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